Vertrag

Vertrag

Vertrag, das durch Zusage und Annahme zum Abschluß gelangende Rechtsgeschäft (s.d.). V. werden geschlossen zwischen Völkern oder Staaten (völkerrechtliche V.; über die wichtigsten V. des Deutschen Reichs s. Beilage: Staatsverträge), zwischen Staat und Kirche (Konkordate), zwischen Korporationen, Gesellschaften und Einzelpersonen. Zur Gültigkeit des V. ist erforderlich außer der Geschäftsfähigkeit ein erklärter Wille und daß die Erklärung nicht im Zustande der Bewußtlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistesfähigkeit abgegeben wird. Der V. ist erst geschlossen (bindend oder perfekt), wenn die Parteien über die nach dem Gesetze oder nach ihrer Absicht wesentlichen Punkte einig geworden sind und dies einander erklärt haben. (S. auch Einseitige Verträge.)


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

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  • Vertrag — Vertrag, 1) so v. w. Contract; 2) in staatsrechtlichem Sinne so v. w. Tractat 4), vgl. Friede 2) …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Vertrag — (Contractus, Kontrakt), die übereinstimmende Willenserklärung zweier oder mehrerer Personen (Kontrahenten) zur Regelung gegenseitiger Rechtsverhältnisse. Verträge gibt es auf dem Gebiete des öffentlichen wie privaten, des formellen wie… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Vertrag — Vertrag, so viel wie Contract …   Herders Conversations-Lexikon

  • Vertrag — ↑Kontrakt, ↑Konvention, ↑Pakt …   Das große Fremdwörterbuch

  • Vertrag — Sm std. (14. Jh.), spmhd. vertrac Stammwort. Zu sich vertragen als gegenseitige Übereinkunft . Im 17. Jh. als Ersatzwort für Kontrakt durchgesetzt.    Ebenso nndl. verdrag, nschw. fördrag. ✎ Nanz, K. P.: Die Entstehung des allgemeinen… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Vertrag — Vertrag, vertragen ↑ tragen …   Das Herkunftswörterbuch

  • Vertrag — Kontrakt; Abkommen; Pakt; Übereinkommen * * * Ver|trag [fɛɐ̯ tra:k], der; [e]s, Verträge [fɛɐ̯ trɛ:gə]: [schriftliche] rechtlich gültige Vereinbarung zweier oder mehrerer Partner, in der die gegenseitigen Verbindlichkeiten und Rechte festgelegt… …   Universal-Lexikon

  • Vertrag — Inhaltsverzeichnis 1 Der Vertrag als soziale Institution 2 Der Vertrag als rechtliches Institut 3 Geistesgeschichtliche Bedeutung 3.1 Philosophie …   Deutsch Wikipedia

  • Vertrag — 1. Bey verträgen muss man ein gut Reittergesprech halten, streich vmb streich geben, vnnd durchs schlimm vnnd krumm zum gleichen kommen. – Lehmann, 785, 61. 2. Bey verträgen werden offt nur Scherben zusammen geflickt. – Lehmann, 782, 24. 3. Ein… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

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